G Ausführungsbestimmungen zur Bildung von Spielgemeinschaften

 

1. Die Bildung von Spielgemeinschaften zwischen zwei Vereinen eines Kreises ist für den Spielbetrieb bis zur Verbandsliga im Damen- und Herren sowie im Jugend- bzw. Schülerbereich möglich.

Sie können nur von zwei Vereinen/Abteilungen pro Altersklasse gebildet werden.

(Z.B. eine SG der Herren mit Verein A und eine SG der Mädchen mit Verein B ist möglich).

 

2. Die Bildung einer Spielgemeinschaft bedarf der Genehmigung über die Geschäftsstelle. Die Anträge auf Zulassung einer SG müssen bis zum 10.06. schriftlich vorgelegt werden und von den Vorsitzenden/Abteilungsleitern der beteiligten Vereine/Abteilungen unterzeichnet sein.

 

Die Anträge müssen enthalten:

•   Namen der SG in Kurzform 20 – 25 Buchstaben

•   Der Vertreter des federführenden Vereins

•   Spielort

•  In der SG Vereinbarung wird festgelegt, welcher Verein welche Mannschaft im Trennungsfall bekommt (Trennung erfolgt nach Anwendung der Auf- und Abstiegsregelung am Ende einer Saison)

 

Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig. Die Genehmigungsgebühr beträgt je Mannschaft "einmalig" € 30,--. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Geschäftsstelle des BTTV.

Verbands- und Bundesbeitrag wird nach den gültigen Bestimmungen (Stand: 2010) vom federführenden Verein bezahlt.

 

3. Die Spielgemeinschaft kann von beiden Partnern Spielklassen übernehmen.

 

4. In den Namen der SG sind die Vereinsnamen der beteiligten Vereine in Kurzform aufzunehmen.

Der federführende Verein wird zuerst benannt. Dieser ist für die Einhaltung der Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen sowie für die Einhaltung von Verpflichtungen gegenüber dem Verband/Bezirk verantwortlich.

 

5. Spielberechtigt sind die Spieler beider Vereine, die im click-tt System erscheinen. JES und JFG im Stammverein sind möglich.

 

6. Der federführende Verein muss die Mannschaftsaufstellung über click-tt einreichen.

7. Spielgemeinschaften nehmen am Spielbetrieb in Konkurrenz teil, es besteht jedoch kein Aufstiegsrecht zur
Badenliga. SG-Mannschaften werden bei der Aufstiegsregelung zur Badenliga nicht berücksichtigt.

 

Steht eine SG als Absteiger fest, kann durch Auflösung der Abstieg nicht umgangen werden. Sollte die SG nach einem Abstieg nicht weiter bestehen, gilt die Aufteilung entsprechend der SG-Vereinbarung (siehe Pkt. 2.4). Beim Zurückziehen einer Spielgemeinschaft während einer Spielrunde gelten diese Bestimmungen entsprechend.

 

8. Spielgemeinschaften dürfen an weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften auf den Ebenen der Regionalverbände und des DTTB nicht teilnehmen.

 

9. Die Teilnahme an der Pokalrunde ist für die SG möglich. Beide Stammvereine können mit den auf dem Mannschaftsmeldebogen verbliebenen, spielberechtigten, Spielern jeweils auch selbständig am Pokalwettbewerb teilnehmen.

 

10. Die Erteilung von JFG für eine SG ist möglich, wenn einer der Stammvereine die Kriterien erfüllt und diese selbst nicht ausschöpft.

 

11.Ersatz kann immer nur für eine Vereinsnummer gespielt werden.
Im click-tt wird keine zweite Spielberechtigungsnummer angelegt, darum spielt man nur in einer SG oder nur für einen Stammverein.

 

Beschlossen durch den Sportausschuss und dem erweiterten Vorstand des BTTV am 19. Juni 2010 für das Spieljahr 2010/2011.

 

Stutensee, den 19. Juni 2010                                                       

Martin Nagel, VP Sport BTTV