Der DTTB hat eindeutig entschieden:

 

Einleitend ist zunaechst festzuhalten, dass niemand ausser dem DTTB-Bundestag (und auch nicht das Ressort WO) berechtigt ist, die Vorschriften der WO  zu aendern oder  anzupassen. Insofern gibt es hier auch für das Ressort WO keinen Handlungsspielraum. Es bleibt somit bei den in der WO bestehenden Regelungen:

·     Die RES-Spieler, die zwei Einsaetze in der Rueckrunde 2019/2020 hatten, haben ein Recht darauf, den Vermerk zur Vorrunde 2020/2021 loszuwerden.

·     Bei denjenigen Stammspielern, die in der RR 2019/2020 keine zwei Einsaetze hatten, erfolgt gemaess der WO der Rueckgriff auf die der Halbserie mit den Mindereinsaetzen unmittelbar vorangegangenen  Halbserie und das ist in diesem Fall die  coronafreie  VR 2019/2020, was in vielen Faellen Abhilfe leisten sollte.

·     Spieler, die weder in der VR 2019/2020 noch in der RR 2019/2020 an zwei Punktspielen des Vereins entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben, werden zur VR 2020/2021 in der Altersklasse Damen/Herren zum Reservespieler (RES) (Ausnahmen im Fall der untersten Damen- oder Herrenmannschaft eines Vereins, bei Wechseln bzw. bei Antraegen aufgrund Schwangerschaft s. Ziffer 1.3 des Abschnitts H der WO).

Abschliessend bittet das Ressort WO in diesem Zusammenhang auch zu beruecksichtigen, dass die aktuell noch gueltigen Regelungen zum RES-Status recht grosszuegig sind. Diese Einschaetzung wird durch den Beschluss des DTTB-Bundestages 2019 bestaetigt, der im Ergebnis zu einer Erhoehung der zukuenftigen Mindesteinsaetze von 2 auf 3 gefuehrt hat.

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